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Kaufanleitung für gebrauchte und vintage Uhren Teil 1: Händler oder Privatperson

Kaufanleitung für gebrauchte und vintage Uhren Teil 1: Händler oder Privatperson

Der Kauf von gebrauchten oder vintage Uhren hat sich im Grundprinzip nicht verändert. Wer gewisse Regeln nicht beachtet, kann sich schnell die Finger verbrennen, und nicht nur das, man kann auch viel Geld verlieren und wird sich hinterher ärgern. Es gibt eine Handvoll Grundregeln, die man bei so einem Kauf beachten sollte, sogar muss. Ein blinder Kauf ohne die entsprechende Vorsicht ist nicht ratsam, das war schon immer so und gilt heute nach wie vor.

Die wichtigste Regel:

„Buy the seller“, heißt es im Englischen so schön und bedeutet soviel wie „achte auf den Verkäufer“. Diese Regel gilt sowohl bei einem Händler, als auch bei einer Privatperson, die eine Uhr veräußern möchte. Es ist mit Abstand die wichtigste Regel, die trotzdem am meisten missachtet wird.

Was bedeutet diese Regel in der Realität?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass man weiß, mit wem man es zu tun hat. Befassen wir uns zuerst mit dem Händler als Verkäufer und danach mit dem sogenannten Privatverkäufer.


Kauf vom Händler

Uhren sind ein trickreiches Minenfeld. Sie können gefälscht sein, sie können teilweise manipuliert oder verbastelt sein – sie können auch gestohlen sein. Das sind alles Szenarios, bei denen man als Käufer hinterher das Nachsehen hat.

Wer eine gefälschte Uhr von einem gewissenhaften Händler erwirbt, kann die Uhr in der Regel sorgenfrei zurückgeben und bekommt sein Geld wieder. Dasselbe gilt für eine verbastelte oder gestohlene Uhr.

Es ist immer wieder zu sehen, dass eine Fälschung gestohlen wird und zunächst unbemerkt bleibt. Ein gängiges Szenario kann folgendermaßen ablaufen: Einem Händler wird eine Uhr aus dem oberen Luxussegment vorgelegt. Die Uhr ist aus Gold und sieht zunächst einmal einwandfrei aus. Der Händler versichert sich bei einem befreundeten Kenner dieser Marke, der nichts Bedenkliches finden kann und die Uhr sogar gerne kaufen möchte. Der Händler begibt sich nun in eine schwierige Lage, da eine noch nicht ausführlich überprüfte Uhr bei den meisten Händlern normalerweise nicht einfach so verkauft wird. Da der Käufer ein persönlicher Bekannter des Händlers ist, hat er die Uhr unter der Bedingung verkauft, dass der Käufer die Uhr vorab von einem Uhrmacher zur Überprüfung öffnen lässt.

Und jetzt kommt genau das zur Wirkung was „Buy the seller“ bedeutet: Die Uhr wurde unter Vorbehalt verkauft. Der Händler hat dem Käufer selbstverständlich eingeräumt, die Uhr zurückzunehmen, falls sich herausstellen sollte, dass etwas mit der Uhr nicht in Ordnung ist. Tatsächlich befand sich ein ETA Werk in einer Luxusuhr einer renommierten Marke. Wie sich herausstellte, war außer dem Zifferblatt und den Zeigern nichts an der Uhr vom ursprünglichen Hersteller. Die Geschichte hat ein gutes Ende genommen, sowohl für den Käufer als auch für den Händler, da beide die Uhr zurückgeben konnten.

Beim Kauf vom Händler sollte man also auf folgende Punkte unbedingt achten:

1 – Besorgen Sie sich beim Internetkauf im Vorfeld gute und deutlich lesbare Bilder. Bei wertvollen Uhren können schon kleinste Abweichungen in der Schrifttypologie auf ein gefälschtes Zifferblatt deuten.

2 – Eine persönliche Besichtigung ist immer empfehlenswert, wenn möglich.

3 – Sie sollten sich immer selber ausreichend informieren und darauf achten, wie offen ein Händler kommuniziert. Darüber hinaus ist es ratsam, nach Bewertungen des Händlers zu suchen.

4 – Echtheitszertifikate sind in der Regel mit Vorsicht zu genießen, denn unter Umständen wurden Echtheitszertifikate vom Hersteller herausgegeben und die Uhr wurde hinterher doch „manipuliert“.

5 – Kaufen Sie unbedingt mit Rechnung, damit erhalten Sie beim Internetkauf ein 14-tägiges Rückgaberecht. Damit haben Sie dann auch einen schriftlichen Beleg.

6 – Nach dem Kauf von sehr wertvollen Uhren sollten Sie schauen, ob Sie mit einem qualifizierten Uhrmacher die Uhr öffnen lassen können. Sie sollte darüber hinaus die vorab gesendeten Bilder mit der Uhr abgleichen. Ein blinder Kauf ist nirgendwo ratsam.

7 – Der Ruf des Händlers ist wichtig – gute Händler kommunizieren offen. Bei einem Telefonat sind Dinge schneller zu klären als über dutzende Emails. Emails sollten Sie eher zur Dokumentation und Zusammenfassung nutzen.

8 – Auch wenn man denken könnte, dass ein Händler alles wissen und genauestens überprüfen sollte, sind sie natürlich auch nur Menschen und unterliegen ökonomischen Zwängen, die auch zu Fehlern führen können.

9 – Der Kauf vom Händler bietet mehr Sicherheit als von Privat. Sollte etwas mit der Uhr falsch sein, sollten Sie alles ausführlich schriftlich und mit Bildmaterial dokumentieren, um vor Gericht eine Chance zu haben.

10 – Buy the seller.


Kauf von Privatperson

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Uhr von einer Privatperson zu kaufen – zum Beispiel von einem Mitglied eines Forums – müssen Sie verstärkt darauf achten, dass die Uhr echt ist. Oftmals weiß das nicht mal der Verkäufer so genau. Es kommt nicht selten vor, dass dann auch einige weitere Forum Mitglieder darin verwickelt sind und dann wird es umso schwerer, wieder an sein Geld zu kommen.

1 – Ein Kauf mit Kaufvertrag ist bei unbekannten privaten Verkäufern besonders empfehlenswert. Man sollte jedoch auch bei privaten Verkäufern im Vorfeld schauen, wie seriös diese sind. Der Kauf von Privat birgt viele Gefahren, inklusive:

  • Raub
  • Überfall
  • Diebstahl
  • Verlust von Geld
  • Erwerb von Fälschungen etc.

Raub, Überfall, Diebstahl kann auf unterschiedliche Art und Weise eine Rolle spielen. Einerseits kann die Ware aus einem Überfall oder Raub stammen, andererseits kann Ihnen auch bei einem Privatkauf so etwas passieren. Da sollte man „watchsam“ sein und schauen, dass man sich wohlfühlt mit der Person, mit der man zutun hat.

Mit diesen Problemen in diesem Ausmaß sind Sie beim Kauf bei einem bekannten Händler nicht konfrontiert. Der Kaufvertrag hilft nur bedingt im Betrugsfall. Vor Gericht sind die Chancen eher schlecht. Sie sollten also besser Vorsicht walten lassen und gar nicht in die Situation geraten, vor Gericht ziehen zu müssen.

2 – Sie sollten unbedingt vor einem persönlichen Treffen telefonieren. Wie gut versteht man sich am Telefon? Wenn Sie kein gutes Gefühl haben, ist es besser, weiterzusuchen.

3 – Vorsicht mit vorheriger Überweisung, das Geld kann schnell für immer weg sein. Noch schlimmer wird es bei Western Union, davon ist abzuraten, denn es ist nicht nachvollziehbar. PayPal gibt eine trügerische Sicherheit, wenn es hart auf hart kommt, hängt es meist vom Einzelfall ab und ist daher nicht konsistent.

Ansonsten gelten natürlich viele weitere Dinge, die man bei einem Händler auch beachten sollte.


Zusammenfassung


1 – Telefonische Kontaktaufnahme; Bilder per Email besorgen; wenn möglich Besuch beim Verkäufer.

2 – Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, egal ob beim Händler oder bei einer Privatpersonen.

3 – Vergleichen Sie die Bilder mit der originalen Uhr. Google hilft, aber auch die großen Plattformen bieten Informationen. Darüber hinaus gibt es auch zahlreiche Uhrenliteratur von diversen Verlagen.

4 – Prüfen Sie nach dem Kauf der Uhr auf jeden Fall nochmal alles nach.

5 – Buy the seller.

6 – Kaufen Sie nur mit Rechnung oder Vertrag.

In Deutschland kann man allgemein kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben. Viele Hersteller bieten an, Archivauszüge zu bestellen und Uhren nachprüfen zu lassen, ob sie gestohlen oder echt sind (OMEGA bietet neuerdings einen Service an, die Uhr einzuschicken und auf Echtheit prüfen zu lassen, der Service ist jedoch recht kostspielig). Das gilt natürlich vorrangig bei teuren Uhren, da dort die Risiken hoch sind.

Während die oben aufgeführten Tipps zur Vorsicht raten, darf man natürlich nicht unerwähnt lassen, dass man auch sehr viele positive Erfahrungen beim Kauf von Uhren machen kann. Es muss Ihnen nur klar sein, dass es sich um ein Luxusprodukt mit einem hohen Wert handelt und damit auch ein gewisses Potential für ungewünschte Aufmerksamkeit birgt.

Viel Glück und Freude bei Ihrem Uhrenkauf!


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